Inhaltlich vorsorgen

 
 
 
Miteinander reden als Vorsorge
 
 

Der Tod kommt ungelegen. Immer. Wir helfen gerne dabei die wichtigsten Fragen rund um das eigene Lebensende oder den Tod einer/eines lieben Angehörigen zu beantworten. Zusammen finden wir eine Form, bei der Ihre Wünsche sicher umgesetzt werden.

Die wichtigste Hilfe können Sie und Ihre Familie oder Ihr Freundeskreis selber leisten: miteinander reden!

Oma möchte ein anonymes Grab, die Familie hingegen freut sich über einen Ort, den sie besuchen könnte.

Opa ist es egal, ob er verbrannt wird oder sein Körper in die Erde geht. Die Enkelkinder bekommen Albträume bei der Vorstellung einer Kremation.

Wenn es um das Ende geht ist es wichtig, neben seinen Wünschen auch zu schauen, was die Weiterlebenden brauchen.

Wir helfen Ihnen natürlich gerne weiter, wenn Sie die Rahmenbedingungen klären wollen, für den Fall, dass Ihnen etwas passiert.

  • Sind alle rechtlichen Fragen (auch abseits der reinen Beerdigung) geklärt?

  • Mit wem sollten wir uns als Bestatter abstimmen, gibt es vielleicht Freunde, die besser entscheiden können, als die eigentliche Familie?

  • Welche Entscheidungsfreiheiten überlasse ich meinen Angehörigen?

  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man beachten?

  • Wie sorge ich dafür, dass meine Wünsche umgesetzt werden?

Um seine wichtigsten Fragen zu klären, haben wir eine Bestattungsverfügung zum Einstecken entwickelt, die man sich herunterladen kann.


Finanziell vorsorgen

Äußere Lebensumstände oder der eigene Wunsch machen es häufig nötig auch die finanziellen Fragen einer Bestattung schon zu Lebzeiten zu regeln.

Als finanzielle Vorsorge gibt es zwei Varianten:

  1. Die Hinterlegung des Betrages bei der Bestattungstreuhand oder auf einem treuhänderisch verwalteten Konto bei einem Anwalt. So ist sichergestellt, dass Ihr Geld sicher verwahrt wird und wir Ihre Wünsche umsetzen können.

  2. Alternativ kann man für sich eine Sterbegeldversicherung abschließen, welche über einen monatlichen Beitrag die Kosten abdeckt. Um es vor dem Zugriff eines Amtes zu schützen, ist es manchmal angebracht, uns als Bezugsberechtigte für eine Versicherung einzusetzen.

Wir beraten Sie für den Einzelfall aber gerne.

 
 

 
 

Wer ist eigentlich im Normalfall verantwortlich?

 
 
Die besten Freunde wissen oft besser Bescheid als so manche Verwandte
 
 

Grundsätzlich kann man jede Person – mit deren Einverständnis – zur/zum Verantwortlichen benennen, wenn es um die Fragen meiner Bestattung geht. In der Regel sind es jedoch die engsten Verwandten, welche die Verantwortung haben und sich kümmern dürfen.

In den meisten Bundesländern sind der Reihenfolge nach folgende Personen zuständig:

  1. Ehegatte/Ehegattin bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerin,

  2. die volljährigen Kinder,

  3. die Eltern,

  4. die volljährigen Geschwister,

  5. die volljährigen Enkelkinder,

  6. die Großeltern.